AGB´s
 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Landgang Altona
§ 1 Anwendungsbereich
1.    Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
       zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2.    Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
       Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
       ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige
       berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
       Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
       oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen-
       gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen
       getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
       selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber
       i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als
       auch Unternehmer.
3.    Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts-
       bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis,
       nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
       ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Kostenanschlag, Vergütungen
1.    Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend.
2.    Verpackung und Versand werden zusätzlich berechnet.
3.    Reise-bzw. Verpflegungskosten (sog. Spesen), die im
       Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit und Auftrags-
       abwicklung entstehen, werden anhand von Belegen den
       Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Leistungen
1.    Landgang organisiert und veranstaltet themenbezogenen
       Stadtteilführungen für Geschäfts- und Privatkunden.
2.    Landgang berät den Kunden hinsichtlich anderer
       Anbieter (Location etc.) und vermittelt Angebote und
       Leistungen dieser Leistungsträger.
3.    Die empfohlenen und die sonstigen in Katalogen und
       Prospekten ausgeschriebenen Leistungen erbringt der
       Leistungsträger eigenverantwortlich und auf eigene
       Rechnung.
§ 4 Vertragsabschluß
       Mit der Anmeldung zu einer Stadtteilführung bietet der Kunde
       Landgang den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die
       Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich oder per
       E-Mail erfolgen. Mit der Annahme des Angebotes durch Über-
       sendung der Auftragsbestätigung durch Landgang kommt der
       Vertrag zustande. Landgang ist berechtigt, das Angebot zum
       Vertragsabschluß innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
§ 5 Vergütung
1.    Die Vergütung für die Stadtteilführungen richtet sich nach den
       vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen.
2.    Die Vergütung für Beratungs- oder Vermittlungsleistungen
       wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
3.    Leistungen fremder Anbieter rechnet der jeweilige Leistungs-
       träger direkt mit dem Kunden ab.
§ 6 Pflichten des Kunden
       Die Auftragsbestätigung ist bei Empfang auf Vollständigkeit
       und Richtigkeit zu prüfen. Eine offensichtliche Abweichung hat
       der Kunde Landgang gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1.    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die
       Haftung von Landgang auf den vorhersehbaren, vertrags-
       typischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
       bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
       Vertreter von Landgang oder seiner Erfüllungsgehilfen.
2.    Gegenüber Unternehmern haftet Landgang bei leicht
       fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3.    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gelten nicht bei
       Landgang zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
       oder bei Landgang zurechenbarem Verlust des Lebens
       des Kunden.
§ 8 Bedingungen für die Beratungsleistung
      Tritt Landgang als Berater für Veranstaltungsleistungen wie
      Locationanmietungen, Catering oder künstlerische Leistungen
      etc. auf, so gelten hinsichtlich des abzuschließenden
      Vertrages die jeweiligen Bedingungen des fremden
      Vertragspartners.
§ 9 Mängelanzeige
      Sollten bei Erbringung der eigenen Leistung offensichtliche
      Mängel für den Kunden erkennbar sein, so hat er, diese
      Landgang umgehend anzuzeigen.
§ 10 Rücktritt
      Tritt der Kunde von der verbindlichen Buchung zurück oder
      nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat
      Landgang einen Anspruch auf folgende gestaffelte Ausfall-
      vergütung:
      Absage bis eine Woche vorher - 40 Prozent der vereinbarten
      Vergütung, Absage bis 3 Tage vorher - 60 Prozent der
      vereinbarten Vergütung, Absage einen Tag vorher -
      80 Prozent der vereinbarten Vergütung und bei Nicht-
      erscheinen die volle vereinbarte Vergütung. Der Wunsch
      nach Umbuchung oder Terminänderung ist Landgang
      möglichst frühzeitig (mind. 48 Std. vor Beginn der Ver-
      anstaltung) mitzuteilen. Landgang wird sich dann bemühen,
      die Buchung dem Wunsch des Kunden entsprechend zu
      ändern. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen,
      dass durch den etwaigen Rücktritt kein oder ein geringerer
      Schaden für Landgang entstanden ist.
§ 11 Weitere Bestimmungen
1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
       Deutschland.
2.    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
       Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, ist aus-
       schließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
       Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der
       Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
       oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
       der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
       Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-
       bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
       werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
       Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
       unwirksamen Regelungen werden ersetzt, wobei der
       wirtschaftliche Erfolg dem der unwirksamen möglichst
       nahe kommen soll.
© Landgang Altona, Nicole Nebel
 

 

 

 
 
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