Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Landgang Altona
§ 1 Anwendungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen-
gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber
i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer.
3. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts-
bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Kostenanschlag, Vergütungen
1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend.
2. Verpackung und Versand werden zusätzlich berechnet.
3. Reise-bzw. Verpflegungskosten (sog. Spesen), die im
Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit und Auftrags-
abwicklung entstehen, werden anhand von Belegen den
Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Leistungen
1. Landgang organisiert und veranstaltet themenbezogenen
Stadtteilführungen für Geschäfts- und Privatkunden.
2. Landgang berät den Kunden hinsichtlich anderer
Anbieter (Location etc.) und vermittelt Angebote und
Leistungen dieser Leistungsträger.
3. Die empfohlenen und die sonstigen in Katalogen und
Prospekten ausgeschriebenen Leistungen erbringt der
Leistungsträger eigenverantwortlich und auf eigene
Rechnung.
§ 4 Vertragsabschluß
Mit der Anmeldung zu einer Stadtteilführung bietet der Kunde
Landgang den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich oder per
E-Mail erfolgen. Mit der Annahme des Angebotes durch Über-
sendung der Auftragsbestätigung durch Landgang kommt der
Vertrag zustande. Landgang ist berechtigt, das Angebot zum
Vertragsabschluß innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
§ 5 Vergütung
1. Die Vergütung für die Stadtteilführungen richtet sich nach den
vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen.
2. Die Vergütung für Beratungs- oder Vermittlungsleistungen
wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
3. Leistungen fremder Anbieter rechnet der jeweilige Leistungs-
träger direkt mit dem Kunden ab.
§ 6 Pflichten des Kunden
Die Auftragsbestätigung ist bei Empfang auf Vollständigkeit
und Richtigkeit zu prüfen. Eine offensichtliche Abweichung hat
der Kunde Landgang gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die
Haftung von Landgang auf den vorhersehbaren, vertrags-
typischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter von Landgang oder seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Unternehmern haftet Landgang bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gelten nicht bei
Landgang zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Landgang zurechenbarem Verlust des Lebens
des Kunden.
§ 8 Bedingungen für die Beratungsleistung
Tritt Landgang als Berater für Veranstaltungsleistungen wie
Locationanmietungen, Catering oder künstlerische Leistungen
etc. auf, so gelten hinsichtlich des abzuschließenden
Vertrages die jeweiligen Bedingungen des fremden
Vertragspartners.
§ 9 Mängelanzeige
Sollten bei Erbringung der eigenen Leistung offensichtliche
Mängel für den Kunden erkennbar sein, so hat er, diese
Landgang umgehend anzuzeigen.
§ 10 Rücktritt
Tritt der Kunde von der verbindlichen Buchung zurück oder
nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat
Landgang einen Anspruch auf folgende gestaffelte Ausfall-
vergütung:
Absage bis eine Woche vorher - 40 Prozent der vereinbarten
Vergütung, Absage bis 3 Tage vorher - 60 Prozent der
vereinbarten Vergütung, Absage einen Tag vorher -
80 Prozent der vereinbarten Vergütung und bei Nicht-
erscheinen die volle vereinbarte Vergütung. Der Wunsch
nach Umbuchung oder Terminänderung ist Landgang
möglichst frühzeitig (mind. 48 Std. vor Beginn der Ver-
anstaltung) mitzuteilen. Landgang wird sich dann bemühen,
die Buchung dem Wunsch des Kunden entsprechend zu
ändern. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen,
dass durch den etwaigen Rücktritt kein oder ein geringerer
Schaden für Landgang entstanden ist.
§ 11 Weitere Bestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, ist aus-
schließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksamen Regelungen werden ersetzt, wobei der
wirtschaftliche Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommen soll.
© Landgang Altona, Nicole Nebel |
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